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Zürich Schaffhausen Rechts überholt: Polizeikommandant muss zahlen

Der künftige Chef der Zürcher Stadtpolizei, Daniel Blumer, ist von der Staatsanwaltschaft Baden verurteilt worden. Er hatte am 28. Februar auf der A1 im Kanton Aargau einen Lastwagen rechts überholt und zu wenig Abstand gehalten. Dafür kassiert er nun einen Strafbefehl.

40 Tagessätze bedingt auf Bewährung und eine Busse von 3500 Franken: so lautet der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden gegen Daniel Blumer. Der künftige Kommandant der Stadtpolizei Zürich wurde wegen Rechtsüberholens und Fahrens mit ungenügendem Abstand schuldig gesprochen. Der Schuldspruch ist rechtskräftig. Der Sprecher des Zürcher Polizeidepartements, Reto Casanova, bestätigte eine entsprechende Meldung der NZZ vom Dienstag.

Der 56jährige Blumer tritt morgen Mittwoch seinen Dienst als Chef der Stadtpolizei Zürich an. Nach seinem unerlaubten Überholmanöver hatte er von sich aus den Zürcher Polizeivorstand Daniel Leupi (Grüne) über den Vorfall informiert und sich öffentlich dafür entschuldigt. Leupi hatte zwar keine Freude darüber, sprach Blumer aber sein Vertrauen aus. 

Fahrausweis weg wegen Wiederholungsfall?

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Es ist möglich, dass der neue Zürcher Polizeikommandant für eine beschränkte Zeit auch seinen Fahrausweis abgeben muss. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass Daniel Blumer gegen Verkehrsregeln verstossen hat. Zuvor war er schon zwei Mal beim zu schnellen Autofahren erwischt worden.

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