Die Zürcher Gerichte haben immer mehr zu tun. 2015 hätten sie fünf Prozent mehr Fälle behandelt als noch im Vorjahr, erklärte der Obergerichtspräsident Martin Burger im Zürcher Kantonsrat. Insbesondere umfangreiche Prozesse, die früher das Geschworenengericht übernommen hätte, würden viele Bezirksgerichte stark belasten. Diese würden deshalb häufig sogenannte Ersatzrichter einstellen, um alle hängigen Fälle bearbeiten zu können, so Burger: «Bei sieben Bezirksgerichten sind aufgrund der Belastungssituation Ersatzrichter im Einsatz».
Ernennung anstatt Wahl
Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Zürcher Obergericht. Da arbeiten aktuell neben den 35 ordentlichen Richtern permanent drei Ersatzrichter. Aus staatsrechtlicher Sicht sei das auf die Dauer ein Problem, erklärt Martin Burger. Denn Richter würden im Kanton Zürich vom Stimmvolk gewählt, Ersatzrichter jedoch vom Obergericht eingesetzt.
Noch unklar ist, was diese Feststellung des Präsidenten des Zürcher Obergerichts für Konsequenzen hat. Geäussert hat er sie im Rahmen der Kantonsratsdebatte über den Geschäftsbericht. Auf Anfrage des Regionaljournals hat Martin Burger erläutert, dass er in Kürze mit der Justizkommission des Parlaments zusammensitzen will, um das Problem mit den vielen Ersatzrichtern anzupacken.