Das Projekt für eine Seilbahn zum Zoo Zürich kommt nicht vom Fleck. Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regierung beim Gestaltungsplan, also bei der Grundlage für die Seilbahn, nochmals über die Bücher muss. Die Baudirektion wird aufgefordert, Nachbesserungen in Sachen Umwelt, Verkehr und Immissionen auf Quartiere vorzunehmen.
Hausaufgaben nicht gemacht
Der Verein «Zoo Seilbahn Nein» ist gemäss dessen Rechtsanwalt Christian Widmer sehr zufrieden mit dem Entscheid. Was die Seilbahngegner seit jeher behauptet hätten, habe das Gericht nun bestätigt, dass nämlich die Zoo-Seilbahn AG und die Baudirektion ihre Hausaufgaben nicht gemacht hätten.
Im Gestaltungsplan sind beispielsweise Abstimmungen nötig mit dem Sicherheitszonenplan zum Flughafen, da sich die Seilbahn in der Anflugschneise befindet. Abklärungen braucht es auch zu allfälligen Beeinträchtigungen der Siedlungen Mattenhof und Im Klösterli. Zudem ist zu untersuchen, ob die bestehenden Bus- und Tramverbindungen zum Zoo optimiert werden können. Das öffentliche Interesse an der Erstellung der Seilbahn sei dann neu zu gewichten.
Der Regierungsrat hatte vor einem Jahr den Gestaltungsplan für die Seilbahn im Wesentlichen als rechtmässig bezeichnet. Er verlangte allerdings noch ein Konzept zur Verkehrserschliessung. Sowohl der Verein der Seilbahn-Gegner als auch die Zoo Seilbahn AG rekurrierten dagegen.
Geplant ist eine Umlauf-Seilbahn mit einer Talstation beim S-Bahnhof Stettbach in Dübendorf und einer Bergstation zwischen dem Zoo-Haupteingang und der Masoala-Halle. Die Bahn soll die Erschliessung des Zoos mit dem öffentlichen Verkehr verbessern.