Zum Inhalt springen
Ein schwarz gekleideter Mann überwacht eine Frau mit einer Kamera.
Legende: Die Überwachung von Sozialhilfebezügern muss verhältnismässig sein, heisst es neu im Gesetz. Colourbox/Symbolbild

Zürich Schaffhausen Schaffhausen regelt den Einsatz von Sozialhilfe-Detektiven

Die Detektive dürfen im Kanton Schaffhausen aktiv werden bei «begründetem Verdacht auf unrechtmässig bezogene Sozialhilfe». So steht es neu im Sozialhilfegesetz, über das der Kantonsrat am Montag diskutiert hat. Die SP wehrte sich vergebens gegen die «Kriminalisierung von Sozialhilfebezügern».

Schon heute setzt der Kanton Schaffhausen Sozialhilfeinspektoren ein. Nun schafft der Kanton die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Sozialhilfebezügern. Dadurch würden deren Rechte demokratisch legitimiert, schreibt der Regierungsrat in seiner Vorlage.

Die Abklärungen zum Sozialmissbrauch müssten verhältnismässig sein und dem Zweck entsprechen, heisst es im Gesetz. Und die Detektive dürften bei «begründetem Verdacht» auf Missbrauch aktiv werden. Zudem will der Kanton einen eigenen Tatbestand schaffen, um bei Missbrauch schneller einschreiten zu können. Wenn jemand Informationen verschwiegen oder extra falsche Angaben gemacht hat, soll dies strafrechtlich angezeigt und mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden.

Die Mehrheit des Schaffhauser Kantonsrates verschärfte damit das Sozialhilfegesetz gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage. Man schiesse über das Ziel hinaus, fand SP-Regierungsrätin Ursula Hafner-Wipf: «Nicht immer steckt eine böse Absicht dahinter, wenn jemand etwas verschweigt.» Da würden dann Leute eigentlich zu Unrecht wegen einer Bagatelle in die Mühlen der Justiz geraten. Genau aus diesem Grund hätten auch nur wenige Kantone eine solche Strafbestimmung in ihren Sozialhilfegesetzen.

Meistgelesene Artikel