In der Datenbank sollen Daten von Personen registriert werden, die bereits mehrfach Drohungen gegen Behörden ausgestossen haben. Die Informationen sollen dazu dienen, eine Gefahr frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen einleiten zu können. Bei der Schaffhauser Polizei geht man davon aus, dass im Kanton Schaffhausen fünf bis zehn Personen in der Datenbank erfasst werden.
Daten werden erst nach 20 Jahren gelöscht
Der Regierungsrat hat am 12. März das neue System bewilligt. Grundlage bildet das revidierte Polizeigesetz, welches den Austausch von Daten ausdrücklich erlaubt. Auf blossen Verdacht hin werde jedoch niemand in der Datenbank registriert, sagt Polizeikommandant Kurt Blöchlinger. Spricht jemand eine Bedrohung aus, muss zuerst der Dienstweg ausgeschöpft werden. Führt dies zu keiner Klärung, entscheidet die sogenannte «Kerngruppe», (zusammengesetzt aus Psychiatrie, Staatsanwaltschaft und Polizei) ob es zu einem Eintrag in der Datenbank kommt. Kommt es während 10 Jahren zu keinem nennenswerten Vorfall, werden die Daten gelöscht, ansonsten bleibt er weitere 10 Jahre erhalten.
Die totale Sicherheit gibt es nicht
Die Vorteile des neuen Instruments liegen für die Behörden auf der Hand: Die Daten können von den Beteiligten der Kerngruppe direkt eingesehen werden. Sind die Drohungen ernst zu nehmen, sind nach einer Warnung verschiedene Massnahmen denkbar: Zum Beispiel die Einweisung in eine Klinik oder aber auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen warnen die Behörden jedoch davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Ganz verhindern, heisst es bei der Polizei, würden sich Gewalttaten wie Amokläufe auch mit einem solchen Instrument nicht lassen.