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Alte Lokomotive am Bahnhof Konstanz
Legende: Ein kleiner Sieg für die Schaffhauser Museumsbahn. Der alte Schienenbus darf mehr als 50 Stunden im Jahr fahren. zvg/Beat Joos

Zürich Schaffhausen Schaffhauser Eisenbahnfreunde gewinnen vor Gericht

Ein historischer Schienenbus darf nun doch mehr als 50 Stunden im Jahr betrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht gibt jener Stiftung Recht, welche die grenzüberschreitende Museumsbahnstrecke zwischen Stein am Rhein und Singen betreibt.

Teilerfolg für die Schaffhauser Museumsbahn, die die Strecke zwischen Stein am Rhein und dem deutschen Grenzort Singen betreibt. Ginge es nach dem Bundesamt für Verkehr (BAV), dürfte ein über 50 Jahre alter Schienenbus – ein historisches Dieselfahrzeug – nur 50 Stunden im Jahr betrieben werden, weil er keinen Partikelfilter eingebaut hat. Eine solche Nachrüstung sei kompliziert und teuer und deshalb unverhältnismässig.

Die Stiftung «SEHR & RS» hatte sich gegen die Auflage des BAV gewehrt und erhält vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Diese Einschränkung auf 50 Stunden sei unzumutbar, hält das Gericht nun fest und erlaubt den Betrieb während 150 Stunden im Jahr. Die Stiftung gibt sich damit zufrieden, auch wenn sie eine Betriebsdauer von 250 bis 300 Stunden gefordert hatte.

Historische Fahrzeuge müssen gesetzeskonform sein

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Unternehmer Giorgio Behr, stört sich als Präsident der Stiftung jedoch an einem grundsätzlichen Problem: «Der Bund schiesst mit Kanonen auf Spatzen.» Mit den immer grösseren Auflagen und Vorschriften an die Adresse der Museumsbahnen werde der Erhalt solcher historischen Fahrzeuge und Kulturgüter nahezu verunmöglicht, klagt Behr im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».

Olivia Ebinger, Sprecherin des Bundesamtes für Verkehr, widerspricht: «Historische Fahrzeuge sind auch uns wichtig. Aber auch diese Fahrzeuge müssen den heutigen gesetzlichen Normen entsprechen.» Das gelte sowohl für die Sicherheit als auch den Umweltschutz. Das Bundesamt für Verkehr handle mit Augenmass und habe im vorliegenden Fall den Betrieb des Schienenbusses ja nicht verboten. Ob das BAV das Urteil akzeptiert oder weiterzieht, ist noch offen.

Grösserer Aufwand für alle

Gemäss Walter von Andrian, Chefredaktor der Schweizer Eisenbahn-Revue, hat der administrative und technische Aufwand aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich zugenommen. «Das beschäftigt aber nicht nur die sogenannten Museumsbahnen, sondern sämtliche Bahnunternehmen, auch die SBB.» Kleine Vereine treffe es einfach am härtesten, wenn sie plötzlich mit nicht budgetierten Mehrkosten konfrontiert würden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12:03 Uhr

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