Die Vorgeschichte
Noch Ende August hatte das Schaffhauser Kantonsparlament den Vorstoss über ein Vetorecht knapp abgelehnt - mit Stichentscheid des Ratspräsidenten.
Im Nachhinein stellte sich dann aber heraus, dass es bei der Abstimmung einen Zählfehler gegeben hatte. Die SVP wollte den Entscheid nicht akzeptieren und hat dieselbe Motion nochmals eingereicht.
Nun hat sie der Kantonsrat mit 25 zu 23 Stimmen überwiesen. Der Vorstoss verlangt, dass die Regierung ein Gesetz für ein sogenanntes Verordnungsveto ausarbeitet, dem Parlament soll es erlaubt sein, gegen Entscheide der Regierung das Veto einzulegen.
Auslöser waren die Hunde
Der Auslöser des Vorstosses geht auf das Jahr 2009 zurück. Damals legte die Regierung in einer Verordnung zum Hundegesetz fest, dass 14 Hunderassen als besonders gefährlich gelten. Für diese besteht seither eine Bewilligungspflicht.
Gegen diese Liste setzten sich mehrere Hundebesitzer zur Wehr. Darunter ein ehemaliger FDP-Kantonsrat, der per Motion die Einführung des Verordnungsvetos forderte.
Das Parlament soll damit die Möglichkeit erhalten, ein Veto gegen Verordnungen des Regierungsrats einlegen zu können, wenn diese nicht dem gesetzgeberischen Willen entsprechen.