Die beiden jungen Männer erbeuteten bei ihrem Einbruch in den Kiosk des Freibades Hallau am 5. Juli Waren im Wert von knapp 1000 Franken. Sie hatten in der Nacht ein Fenster eingeschlagen und Zigaretten, Energydrinks und Eintrittskarten gestohlen.
Voraussetzungen gegeben
Weil die Polizei die Täter nicht ermitteln konnte, stellte sie erst verpixelte, dann unverpixelte Fotos ins Internet. Ein Vorgehen, das normalerweise bei schwereren Vergehen angewandt wird. Bild in Lightbox öffnen. «Beim Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, ein schweres Delikt», sagt Anja Schudel, Mediensprecherin der Schaffhauser Polizei.
Ausserdem seien alle Voraussetzungen für eine Internetfahndung gegeben: der dringende Tatverdacht, das Bild muss die Person beim Verbrechen zeigen, und die übrigen Ermittlungsmethoden müssen ausgeschöpft sein. Für die Schaffhauser Polizei war das Vorgehen deshalb gerechtfertigt.