Der Schaffhauser Kantonsrat hat die Volksinitiative «für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)» für ungültig erklärt. Der Entscheid fiel am Montag nach einer ausführlichen Debatte mit 35 zu 24 Stimmen.
Die Alternative Liste hatte die Initiative im vergangenen Oktober eingereicht. Sie verlangt die Wiedereinführung einer Tarifstufe von 13 Prozent im Steuergesetz für steuerbare Einkommen von 210'100 bis 434'100 Franken.
Die Regierung, die Mehrheit der vorberatenden Kommission und des Kantonsrats waren der Meinung, die Initiative sei unklar formuliert, könne zu rechtswidrigen Konstellationen führen und sei deshalb für ungültig zu erklären. «Man muss eine Initiative mit klarer Frage zur Abstimmung vorlegen», sagte Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel (SVP). Es sei nicht ersichtlich, ob nur ein Absatz oder alle fünf Absätze des Artikels 38 des Steuergesetzes geändert werden sollten, argumentierten Regierung und Kommissionsmehrheit.
«Die Initiative verstösst in gewissen Konstellationen gegen Bundesrecht», erklärte Staatsschreiber Stefan Bilger.
AL lanciert bereits neue Initiative
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission hatte dafür plädiert, die Initiative trotzdem zu behandeln. Es sei offensichtlich, was geändert werden solle. Matthias Freivogel (SP) kritisierte den «überspitzten Formalismus». Ähnlich tönte es aus den Reihen der AL: «Man erklärt kein Volksbegehren für ungültig, wenn keine schweren, unheilbaren Mängel vorliegen», stellte Florian Keller fest.
Die Alternative Liste startet nun die Unterschriftensammlung für eine neue Initiative - in einer leicht verschärften Version. Gefordert wird neu eine 13-Prozent-Stufe für alle steuerbaren Einkommen über 210'100 Franken.
Nach der für ungültig erklärten Initiative hätten Einkommen von mehr als 434'100 Franken mit 11,5 Prozent besteuert werden sollen. Heute gilt ab 210'100 Franken ein einheitlicher Steuersatz von 9,9 Prozent.