Der Kantonsrat hat am Montag mit 38 zu 8 Stimmen das neue Tourismusgesetz verabschiedet. Festgelegt ist darin die Höhe der Abgaben von Kanton, Gemeinden und Beherbergungsbetrieben. Weil weniger als vier Fünftel der anwesenden Kantonsräte dem neuen Gesetz zustimmten, haben nun die Stimmberechtigten das letzte Wort.
SP will zuerst das neue Budget sehen
Ein Antrag von Patrick Strasser (SP), keine Abgaben auf Vorrat zu beschliessen und die Schlussabstimmung bis nach der Budgetdebatte Ende Juni zu verschieben, fand keine Mehrheit. Ein Grossteil der SP-Fraktion enthielt sich daraufhin der Stimme.
Auch AirBnB muss zahlen
Geht es nach dem Schafffhauser Kantonsrat, müssen Beherbergungsbetriebe neu gesetzlich vorgeschriebene Beiträge leisten. Diese können auf die Gäste abgewälzt werden und betragen pro Gast und Übernachtung zwei Franken. Beitragspflichtig sind auch Unterkünfte, die über das Internet angeboten werden – zum Beispiel AirBnB. Beherbergungsbetriebe, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen eine Strafabgabe bezahlen. Damit sollen 360'000 Franken pro Jahr zusammenkommen.
Kantonsbeitrag umstritten
Mehr Tourismusgesetz
Der Kanton leistet einen Beitrag in der Höhe von 450'000 Franken jährlich – der Betrag bleibt damit so hoch wie bisher. Der Regierungsrat hatte in seiner Vorlage noch 475'000 Franken vorgeschlagen.
Die Gemeinden sollen jährlich 260'000 Franken abliefern. Die Beiträge sind gestaffelt. Gemeinden, die stark vom Tourismus profitieren (Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein), bezahlen vier Franken, die übrigen Gemeinden zwei Franken pro Einwohner. Die Beiträge von Restaurants und Gewerbebetrieben werden nicht gesetzlich festgelegt. Sie bleiben weiterhin freiwillig.