Die beiden zusammengebauten Liegenschaften stehen einem Strassenprojekt kantonaler Ordnung im Weg. Im Herbst 2014 gab das Bundesgericht dem Kanton Zürich grünes Licht für den Abriss dieser sogenannten Nagelhäuser. Seither verhandeln die Parteien über entsprechende Entschädigungen.
Wie Richard Sägesser vom Amt für Verkehr auf Anfrage des «Regionaljournals» sagte, konnte sich der Kanton nun mit dem Eigentümer und den Mietern des Hauses Turbinenstrasse 12 gütlich einigen.
Wie die Entschädigungsfrage genau geregelt wurde, etwa wie viel Geld der Kanton dem Besitzer zahlt, darüber wollte Sägesser keine Angaben machen. Der Besitzwechsel wurde per 31. Januar 2016 vollzogen, berichtet Willi Horber, einer der Mieter der betroffenen Liegenschaft, gegenüber Radio SRF. Ende Juni sei Auszugstermin.
Zeitplan weiterhin ungewiss
Mit dem Eigentümer des Hauses Turbinenstrasse 14 gehen derweil die Verhandlungen vor der eidgenössischen Entschädigungskommission weiter. «Ich bin nach wie vor guten Mutes, dass wir das auch mit der anderen Partei schaffen», sagt Sägesser.
Der Prozess könnte aber noch etwas dauern. Der Eigentümer wehrt sich nämlich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ein Urteil, welches einen Abriss des Hauses erlaubt, auch wenn die Entschädigungsfrage nicht abschliessend geklärt sein sollte. Solange diese Frage die Gerichte beschäftigt, verzögert sich also die Realisierung des Strassenprojekts.