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Mario Fehr
Legende: «Ordnungsgemäss und verhältnismässig»: Mario Fehr habe keine Fehler gemacht. Keystone

Zürich Schaffhausen «Schnüffel-Software»: Mario Fehr hat korrekt gehandelt

Der Zürcher Sicherheitsdirektor hat mit der Beschaffung der Überwachungssoftware GovWare nicht gegen geltendes Recht verstossen. Auch deren Einsatz in zwei Strafverfahren sei gerechtfertigt gewesen, findet die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats.

Die Behörden hätten bei der Beschaffung und dem Einsatz der GovWare unter Berücksichtigung der von ihnen getroffenen Rechtsauslegung «ordnungsgemäss und verhältnismässig» gehandelt, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht der Geschäftsprüfungkskommission (GPK).

Eine Verweigerung der Beschaffung durch den Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) wäre ihrer Ansicht nach «keine sinnvolle Option» gewesen. Die GovWare werde restriktiv und unter klaren Rahmenbedingungen angewendet, heisst es im 14-seitigen Bericht.

Einsatz der Software war «unerlässlich»

Um erfolgreich Strafermittlungen und Kommunikationsüberwachungen durchführen zu können, sei der Einsatz von GovWare unerlässlich. Die Kommunikation laufe heute vorwiegend verschlüsselt ab. Nur mit dem Einsatz entsprechender Software sei eine Überwachung möglich.

Nicht untersucht hat die GPK, ob für den Einsatz der GovWare eine genügende Rechtsgrundlage besteht.

Juso wittern Rechtsbruch, Fehr sieht sich bestätigt

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Die AL, die Juso und die Grünen sind denn auch unzufrieden mit den Ergebnissen der GPK: Der Bericht kläre die eigentliche Frage nicht und sei schönfärberisch.

Die Juso zeigte sich in einer Mitteilung schwer enttäuscht über die «Ignoranz seitens Politik und Justiz». Es gebe offenbar gar kein Interesse daran, dem «Rechtsbruch» auf den Grund zu gehen.

Mario Fehr seinerseits nimmt den GPK-Bericht «mit Befriedigung» zur Kenntnis, wie die Sicherheitsdirektion in einer Stellungnahme schreibt. Fehr sei der GPK für den «sorgfältigen Bericht» dankbar

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