Schon heute müssen die Jugendanwaltschaften die Schulen informieren, wenn sie gegen einen Jugendlichen ein Strafverfahren eröffnen. Diese Informationspflicht ist allerdings nur in einer Weisung festgehalten, die nach dem Vorfall in München erlassen wurde. Das soll sich nun ändern: Die Informationspflicht soll neu ins Bildungsgesetz geschrieben werden.
Die Kantonsratskommission für Bildung und Kultur unterstützt diese Absicht des Regierungsrats. Und sie geht sogar noch weiter: Nicht nur die Schulleitung soll erfahren, wenn ein Schüler oder eine Schülerin wegen eines gravierenden Vorfalls in ein Strafverfahren verwickelt ist - die Jugendanwaltschaft soll auch das Präsidium der zuständigen Schulpflege über den Fall informieren.
Wo fängt die Informationspflicht an?
Informiert werden soll nicht über jede Bagatelle, sondern nur über schwerwiegende Vorwürfe wie Raub, Vergewaltigung, Körperverletzung oder auch eine Amok-Drohung. Über den Grundsatz war sich die Kommission einig, gestritten wurde aber über die Frage, bei welcher Schwere eines Delikts die Informationspflicht beginnen soll. Für die Grünen ist der letzte Punkt in der Liste ein Gummiparagraph, der «einer Datenweitergabe auch aus unwesentlichen Gründen Tür und Tor» öffnet, wie es in der Mitteilung der Kommission heisst.
Der neue Paragraph soll dazu beitragen, dass sich ein Vorfall wie der von München 2009 nicht so leicht wiederholen kann. Damals haben Schüler der Berufswahlschule Küsnacht auf einer Klassenreise in München mehrere Passanten brutal zusammengeschlagen und teils schwer verletzt. Den Lehrern war nicht bekannt, dass die drei einschlägig vorbestraft waren.