Sarah Knüsel vom Zürcher Schulleiterverband erzählt ein konkretes Beispiel: «Ein Kind wurde ohne unser Wissen fremdplatziert und erschien einfach nicht mehr in der Schule». Erst zwei Tage später wurde die Schule informiert. «Solche Fälle soll es nun nicht mehr geben», sagt Knüsel.
Aber auch die Kesb wurde teilweise nicht informiert, wenn eine Schule Massnahmen ergriffen hat. Diese «Verschwiegenheit» beruhte teilweise auf rechtlichen Hürden.
Kontakpersonen auf beiden Seiten
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kesb, der Schulen und der Bildungsdirektion hat nun Grundsätze ausgearbeitet, wie die gegenseitige Information verbessert werden kann. Die Kesb wird die Schulen über Massnahmen informieren, soweit die Schulen davon betroffen sind.
Auf beiden Seiten - bei Schulen und Kesb - gibt es Kontaktpersonen, welche für die gegenseitige Information verantwortlich sind. Die neuen Regeln sollen verhindern, dass es erneut zu Unklarheiten kommt. Sie gelten bereits seit Anfang Februar.