«Keine unnötigen Doppeluntersuchungen durch die Schulzahnklinik.» Unter diesem Titel lancierten zwei Schaffhauser Kantonsräte aus der SVP und der ÖBS ihre Sparidee: Kinder sollen von der obligatorischen Reihenuntersuchung dispensiert werden, wenn sie eine Bescheinigung beibringen könne, dass sie sich einmal im Jahr privat von einem Zahnarzt untersuchen lassen.
Warnung verhallt ungehört
Die Regierung warnte schon 2011 vor unnötiger Bürokratie. Eine Mehrheit des Parlaments fand die Idee aber einen Versuch wert und unterstützte den Sparvorschlag und die Regierung setzte ihn um. Die neue Regelung gilt seit zwei Jahre. Dabei habe sich gezeigt «dass kein Einsparungen möglich sind, sondern das Gegenteil der Fall ist», schreibt der Regierungsrat Schaffhausen.
Lediglich 10 Prozent der Eltern machten überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Kinder von der Reihenuntersuchungen zu dispensieren, heisst es in der Mitteilung weiter: Der organisatorische Aufwand verursache Mehrkosten, die in keinem Verhältnis stehen zu den erzielten Einsparungen. Deshalb macht die Schaffhauser Regierung die neue Regelung per 1. August 2014 wieder rückgängig.