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Zürich Schaffhausen Seilziehen um Spitzenmedizin bei Brandverletzungen von Kindern

Das Kinderspital Zürich ist eines von zwei Spitälern in der Schweiz, welches Kinder mit schweren Verbrennungen behandeln darf. Gegen die Art und Weise, wie die Zuteilung dieser Sparte der Spitzenmedizin erfolgte, wehrten sich fünf Spitäler. Vor Bundesverwaltungsgericht erhielten sie nun Recht.

Das Kinderspital Zürich ist spitze bei der Behandlung schwerer Verbrennungen bei Kindern. Diese Tatsache ist unbestritten. Gestritten wird um die Frage: Was ist eine «schwere Verbrennung»?

Definiert wird diese Frage vom Beschlussorgan «Hochspezialisierte Medizin» (HSM), welches auch die verschiedenen Sparten der hochspezialisierten Medizin den Spitälern zuteilt. Schwere Verbrennungen sind laut dem Beschluss des HSM auch Verbrennungen durch Blitze oder Chemikalien. Auch Verbrennungen des Gesichts, der Hände oder der Füsse gehörden dazu und somit zur Spitzenmedizin.

Neudefinition braucht Zeit

Gegen diese Zuteilung wehrten sich fünf Spitäler aus der ganzen Schweiz beim Bundesverwaltungsgericht und erhielten jetzt Recht, wegen eines Verfahrensfehlers. Das HSM muss deshalb die Definition von schweren Verbrennungen bei Kindern nochmals überprüfen. Ein Prozess, der laut Michael Jordi von der Gesundheitsdirektorenkonferenz länger dauern dürfte.

Bis ein neuer Entscheid auf dem Tisch liegt, dürfen weiterhin alle Spitäler in der Schweiz Kinder mit schweren Verbrennungen behandeln.

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