Grund des Machtkampfs waren die Statuten der Stiftung, die der ehemalige Stiftungsrat überarbeitet und der eidgenössischen Stiftungsaufsicht im Januar 2014 zur Genehmigung vorgelegt hatte.
Änderung zuungunsten der Nachkommen geplant
Gemäss der geänderten Urkunde sollte neu der Stiftungsrat selbst seine Mitglieder bestimmen und nicht mehr die Nachkommen, falls Bruno Stefanini selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Gleichzeitig sollte nicht mehr zwingend ein Familienmitglied des Stifters im Stiftungsrat Einsitz haben müssen. Der Stiftungsrat begründete das Änderungsgesuch damit, dass Bruno Stefaninis Nachkommen wegen fehlenden Fachwissens nicht in der Lage seien, Stiftungsratsmitglieder zu ernennen.
Gericht stützt die Stiftungsaufsicht
In der Folge entbrannte ein Streit zwischen dem Stiftungsrat auf der einen Seite und Stefaninis Kindern Bettina und Vital auf der anderen. Die entscheidende Frage war, ob der an Demenz leidende Bruno Stefanini noch in der Lage sei, den Stiftungsrat zu bestimmen. Ein ärztliches Gutachten hatte die eidgenössische Stiftungsaufsicht bereits im Januar 2015 zum Schluss kommen lassen, das dem nicht mehr so sei. Das Ernennungsrecht solle wie vorgesehen an seine Nachkommen übergehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun diesen Entscheid bestätigt und hält in seinem Urteil fest, dass die Nachkommen durchaus in der Lage seien, fähige Mitglieder für den Stiftungsrat auszuwählen. Die Wahlvorschriften in der Stiftungsurkunde werden deshalb nicht geändert.