Schon heute können die Sozialämter die Miete direkt dem Vermiter bezahlen, jedoch nur «in begründeten Fällen». Das reiche nicht, kritisierten die Befürworter der neuen Regelung. Die Vermieter müssten besser geschützt werden, sagte eine SVP-Sprecherin im Kantonsrat. Die Partei störe sich schon lange daran, dass Hausbesitzer ausstehende Mietzinsen gerichtlich einfordern müssten, weil Sozialhilfebezüger die Gelder «verjubelt» hätten.
SP, Grüne und AL wehrten sich gegen die «Bevormundung von Sozialhifeempfängern». Mit der Direktzahlung der Miete ohne begründeten Anlass werde die Eigenverantwortung unnötig eingeschränkt.
Regierung dagegen
Auch der Regierungsrat lehnte die Motion ab. Es bestehe kein dringender Handlungsbedarf, sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). Die Behörden hätten bereits heute ein «weites Ermessen» und es sei für sie einfach, im Einzelfall die Direktzahlung der Mieten anzuordnen.
Mit 103 zu 64 Stimmen wurde der Vorstoss am Schluss überwiesen. Nun muss der Regierungsrat eine genaue Regelung ausarbeiten.