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Genossenschaftswohnungen in Zürich
Legende: Sozial Benachteiligte sollen in der Stadt Zürich vermehrt von Genossenschaftswohnungen profitieren. Keystone

Zürich Schaffhausen Sozialwohnungen in Zürich: Die Genossenschaften sollen es richten

Das Zürcher Stadtparlament will Genossenschaften stärker in die Pflicht nehmen: Genossenschaften, die auf städtischem Land bauen, sollen deshalb in Zukunft fünf Prozent ihrer Wohnungen an sozial Benachteiligte vermieten.

Den Vorstoss für mehr bezahlbare Wohnungen kam aus einer unerwarteten Ecke: Der Stadtzürcher FDP. Für Gemeinderätin Ursula Uttinger war das Anliegen gar eine Herzensangelegenheit. «Wir alle kennen die Bilder, die wir kürzlich gesehen haben. Bilder von Wohnungen, in denen niemand von uns wohnen möchte», sagte sie in einer emotionalen Ansprache im Zürcher Stadtparlament. Uttinger bezog sich damit auf Ereignisse im vergangenen Herbst als bekannt wurde, dass in der Stadt Zürich private Vermieter vergammelte Wohnungen an Sozialhilfebezüger vermieten – zu Wucherpreisen (siehe Box).

Da bezahlbarer Wohnraum in der Stadt Zürich knapp ist, sahen Ursula Uttinger und ihr Mitstreiter Severin Pflüger (ebenfalls FDP) eine mögliche Lösung bei der Verpflichtung von Genossenschaften. In ihrer Motion forderten sie, dass Genossenschaften, die von günstigen Konditionen der Stadt profitieren, im Gegenzug fünf Prozent ihrer Wohnungen an sozial Benachteiligte vermieten müssen. Also zum Beispiel an Sozialhilfe-Empfänger oder anerkannte Flüchtlinge.

Verkehrte Welt im Stadtparlament

Prinzipiell fanden die Linke und die Mitteparteien den Vorstoss gut. Die starre Vorgabe von fünf Prozent ging ihnen jedoch zu weit. Eine solche Auflage könnte sich kontraproduktiv auf die Bautätigkeit auswirken, meinte zum Beispiel eine SP-Sprecherin. Sie bediente sich damit ohne Scheu der Argumentation der Bürgerlichen – und erntete deswegen höhnische Zwischenrufe von der SVP. Diese lehnte als einzige Partei den Vorstoss ab. Sie befürchtete, dass mehr Sozialwohnungen auch mehr Sozialhilfebezüger anziehen würden.

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Stadtrat muss viele Fragen klären

Die übrigen Parteien einigten sich darauf, den Vorstoss in abgeschwächter Form an den Stadtrat zu überweisen. Dieser muss nun nicht gleich eine Weisung zur Umsetzung ausarbeiten, sondern lediglich prüfen, wie er den Vorstoss umsetzen kann. Dafür hat er zwei Jahre Zeit.

Wie er dies tun will, ist noch unfklar Es gebe viele offene Fragen, meinte der zuständige Sozialvorsteher Raphael Golta (SP). Bis jetzt mussten die Genossenschaften ein Prozent ihrer Wohnungen als Notwohnungen zur Verfügung stellen. Bei einem Anteil von fünf Prozent für dauerhafte Wohnverhältnisse werde es ungleich komplizierter, stellte Golta fest.

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