9'480 Franken - soviel erhalten die Zürcher Spitäler für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten seit der neuen Spitalfinanzierung. Der Zürcher Regierungsrat hat die Fallpauschale so festgelegt.
Mit diesem Beitrag sind aber weder die Spitäler noch die Krankenkassen zufrieden. Der Verband Zürcher Spitäler VZK kritisiert, er sei zu tief. Der Betrag reiche nicht, um die effektiven Kosten zu decken, schreibt der VZK in einer Mitteilung. Und es bleibe auch kein Geld für Investitionen mehr übrig.
Zudem habe der Kanton Zürich habe die tiefsten Fallpauschalen der Schweiz. Ein Zürcher Spital nehme dadurch jährlich zwei bis vier Millionen Franken weniger ein als ein Spital in einem anderen Kanton.
Der Kanton wehrt sich
Der Verband hat deshalb am Montag Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Mit seiner Beschwerde ist der VZK nicht alleine: bereits letzte Woche ist die Stadt Zürich mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gelangt.
Der Kanton wehrt sich allerdings gegen die Vorwürfe der Spitäler: «Die Zahlen kommen von den Spitälern selbst», sagt Hans-Jörg Lehmann, Leiter Gesundheitsverischerungen beim Kanton Zürich. «Wir orientieren uns am Tarif eines effizienten Spitals.» Für ein derartiges Spital reiche der Betrag.
Entscheid liegt beim Bundesverwaltungsgericht
Die Spitäler kritisieren also, der Tarif sei zu tief. Die Krankenkassen dagegen monieren, er sei zu hoch. Auch der Tarifverbund tarifsuisse hat Rekurs eingereicht. Und so wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen, welcher Tarif für die Zürcher Spitäler gelten soll.