Er verzichte auf einen Weiterzug des Urteils, schreibt der Zürcher Regierungsrat in einer Mitteilung. Das Verwaltungsgericht hatte Ende August entschieden, dass die Stadt Zürich gegen den Willen des Kantons am Bellevue eine Fahrspur abbauen kann. Der Kanton befürchtete zusätzliche Staus.
Kompetenzen bald neu geregelt?
Das Gericht war der Meinung, dass der Kanton Zürich bei der Genehmigung von städtischen Projekten auf Kantonsstrassen nur eingeschränkt mitreden kann. Dies bezeichnet der Regierungsrat als «unbefriedigend». Er zweifelt daran, ob der Kanton so die übergeordneten Interessen an diesen Strassen ausreichend wahren kann.
Deshalb will der Regierungsrat die Kompetenzen auf den Staatsstrassen überprüfen lassen. Die Volkswirtschaftsdirektion hat einen entsprechenden Auftrag erhalten.
Umbau ab Mitte 2015
Die Zürcher Tiefbauvorsteherin Ruth Genner zeigte sich gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» erfreut, dass der Kanton das Urteil akzeptiert: «Ich bin einfach zufrieden, dass diese Geschichte nun abgeschlossen ist.» Die Stadt Zürich plant, die Abbiegespur am Utoquai in gut zwei Jahren umzubauen. Dabei wird auch ein Veloweg integriert.