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Zürich Schaffhausen Staatsanwälte müssen Parteibüchlein offenlegen

Die Mitglieder der Zürcher Staatsanwaltschaften müssen aufzeigen, bei welchen Parteien sie Mitglied sind oder in welchen Verwaltungsräten sie sitzen. Dies hat das Zürcher Kantonsparlament am Montag entschieden.

Bei Amtsantritt und zu Beginn jeder neuen Amtsperiode müssten alle Mitglieder der Zürcher Staatsanwaltschaft die Justizdirektion über ihre Nebenbeschäftigungen, Parteizugehörigkeiten, Mandate und weitere Interessenbindungen informieren. Dies forderten Kantonsräte der SVP und BDP in einer Parlamentarischen Initiative. Dies schaffe Transparenz und stärke das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden, so ihre Begründung.

Die linke Ratsseite war dagegen, und zwar mit dem Argument, damit werde «die Justiz verpolitisiert». So meinte SP-Kantonsrätin Catherine Heuberger: «Ein solches öffentliches Register führt zu Vorurteilen und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in keiner Weise».

Mit 117 zu 52 Stimmen war der Kantonsrat am Ende aber für die neue Regelung.

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