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Aufnahme des Haupteingangs des Bezirksgerichts Zürich
Legende: Hier wird über die Höhe der Strafe verhandelt: das Zürcher Bezirksgericht. Keystone

Zürich Schaffhausen Stadt Zürich fordert harte Strafe wegen Bestechung

Er soll jahrelang zwei Unternehmern Aufträge zugeschanzt haben. Deshalb stand ein ehemaliger Kadermitarbeiter der Immobilienbewirtschaftung der Stadt Zürich am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er soll gemäss Anklage für seine Dienste auch kassiert haben.

Es sei ein schweres Vergehen, sagte der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Zürich. Er wirft dem Hauptangeklagten vor, er habe sich aus reiner Geldgier jahrelang bestechen lassen, insgesamt fast 30 Mal. Gemäss Anklage soll der ehemalige Manager der Stadtzürcher Immobilienbewirtschaftung dabei 378'000 Franken kassiert haben. 

Zu den Begünstigten des Ex-Managers gehörten ein Bauunternehmer und ein Malermeister. Sie stehen ebenfalls vor Gericht - und verlangen einen Freispruch. Der Bauunternehmer gibt zwar die Zahlungen zu - diese seien aber aus Dank für die vergangenen Aufträge geflossen und nicht mit der Absicht, weitere zu erhalten. Und auch der Malermeister gibt zu, er habe dem Angeklagten Geld gegeben - aber als privates Darlehen, nicht als Bestechung.

Angeklagter gesteht

Der Hauptangeklagte hingegen hat zugegeben, Bestechungsgelder angenommen zu haben.

Ich stand damals privat und geschäftlich enorm unter Druck - da hatte ich nicht die Kraft, nein zu sagen.
Autor: Angeklagter

Und der Angeklagte hat sich entschuldigt - besonders bei der Stadt Zürich. Diese verlangt eine harte Strafe - um solche Bestechungsfälle in Zukunft zu verhindern, wie die Rechtsanwältin der Stadt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht sagte.

Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

Der Staatsanwalt verlangt für den ehemaligen städtischen Angestellten eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Er soll zudem eine Geldstrafe in der Höhe von 4800 Franken bezahlen und eine geringe Busse.

Die Verteidigerin fordert eine mildere Strafe, 12 Monate bedingt und eine geringere Geldstrafe. Denn ihr Mandant habe weniger Geld erhalten, nur 280'000 Franken. Und zudem hätten die beiden Unternehmer die Aufträge auch ohne Bestechungsgelder erhalten. Denn der Maler habe bereits zuvor für die Stadt gearbeitet und de Bau-Unternehmer sei von Grün Stadt Zürich empfohlen worden.

Das Urteil wird am Donnerstagnachmittag eröffnet.

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