Da seit Januar 2013 höhere Steuerabzüge für die Fremdbetreuung von Kinder möglich sind, erhalten die Gemeinden und die Stadt Zürich weniger Geld. Mit einem umfassenden Massnahmepaket will der Stadtrat nun diese Steuerausfälle kompensieren. Zudem will er die Einnahmen erhöhen, um langfristig den Kostendeckungsgrad in der Betreuung zu steigern.
Der Mittelstand muss mehr bezahlen
Als erste Massnahme möchte der Stadtrat am Grenzbetrag für Subventionen schrauben: Massgebend für die Berechnung ist das steuerbare Einkommen der
Eltern, von dem zusätzlich Abzüge für den Haushalt und die dort lebenden Personen gemacht werden können. Verbilligte Tarife galten bisher für Einkommen, die nach all diesen Abzügen weniger als 120'000 Franken betrugen. Neu liegt dieser Grenzbetrag bei 100'000 Franken.
Ab 100'000 Franken zahlen Eltern den vollen Tarif
Wer mehr als 100'000 Franken verdient, muss den vollen Betreuungstarif zahlen: 117 Franken pro Tag für die Krippe, 63 Franken pro Tag für einen Hortplatz, wo Kindergarten- und Schulkinder über Mittag und nachmittags betreut werden. Der Tarif für die schulergänzende Betreuung soll im Rahmen der aktuellen Massnahmen angehoben werden.