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Das Parkhaus Hardau wurde saniert. Die Stadt Zürich ist mit der Rechnung des Baukonzerns Implenia nicht zufrieden.
Legende: Das Parkhaus Hardau wurde saniert. Die Stadt Zürich ist mit der Rechnung des Baukonzerns Implenia nicht zufrieden. Google-Streetview

Zürich Schaffhausen Stadt Zürich zieht Implenia vor Bundesgericht

Die Schlussabrechnung des Baukonzerns Implenia für die Sanierung des Parkhauses Hardau sei ungenügend, findet der Zürcher Stadtrat. Dazu möchte er Forderungen für Baumängel beim Stadion Letzigrund bei der Rechnung für die Hardau-Sanierung abziehen. Nun entscheidet das Bundesgericht.

Beim Zürcher Bezirks- und auch beim Obergericht blitzte der Stadtrat mit seinen Forderungen ab. Nun hat die Stadt Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, teilt das Hochbaudepartement mit.

Es gehe der Stadt nicht ums Geld - rund eine Viertelmillion Franken - sagt der Sprecher des Hochbaudepartementes, Matthias Wyssmann gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Sondern um Grundsätzliches.

Die Stadt erhofft sich eine Klärung in zwei Punkten:

  • Wie detailliert muss eine Abrechnung sein? Die Abrechnung für die Hardau-Sanierung habe es der Stadt verunmöglicht zu überprüfen, ob sämtliche geschuldeten Leistungen erbracht worden seien, sagt Wyssmann
  • Darf die Stadt Forderungen mit Gegenforderungen verrechnen? Im konkreten Fall geht es darum, dass die Stadt von der Implenia ebenfalls Geld fordert im Zusammenhang mit Baumängeln beim Umbau des Stadions Letzigrund. Um wie viel Geld es dabei geht, will die Stadt aber nicht sagen.

Die Stadt stellt sich auf den Standpunkt, dass Verrechnungen unter Geschäftspartnern, die verschiedene Projekte am Laufen hätten, erlaubt sein sollten. «Dies würde Zeit und Kosten sparen», sagt Wyssmann.

Der grösste Brocken ist noch hängig

Der grösste Streitpunkt zwischen der Stadt Zürich und der Implenia ist aber nach wie vor hängig: Die Implenia fordert von der Stadt 23 Millionen Franken. Auch diese Forderung bezieht sich auf den Umbau des Letzigrundstadions für die Fussball-EM 2008. Die Stadt, sagt die Implenia, habe viele zusätzliche Leistungen gefordert, die mit der vereinbarten Pauschale nicht abgegolten worden seien. Dieser Fall liegt seit 2010 beim Bezirksgericht Zürich.

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