Zwischen dem Kanton und den Städten Zürich und Winterthur gibt es seit Jahren immer wieder ein Gerangel um die Zuständigkeiten im Strassenbereich.
Am Montagmorgen nun hat der Rat ein dringliches Postulat von FDP, SVP und BDP mit 98 zu 71 Stimmen überwiesen. Die Ratsmehrheit stösst sich daran, dass der Kanton den Bau der Durchgangsstrassen in den beiden Grossstädten finanziert, bei Verkehrsanordnungen aber nicht mitreden darf. Derzeit müssen die beiden Städte nur die Zustimmung des Kantons einholen, wenn sich ein geplanter Spurabbau oder eine andere Massnahme auch auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes auswirkt. Weshalb diese Regel nicht auch für neue Verkehrsregeln innerhalb einer Stadt gelten soll, können die Postulanten nicht nachvollziehen.
Lichtsignale sind entscheidend
Für Marc Bourgeois (FDP, Zürich) führt die Bevorzugung der Städte in diesem Bereich zu «absurden» Situationen. Der Bund baue ja auch nicht die Gotthard-Autobahn, und Göschenen entscheide dann, wie schnell darauf gefahren werden dürfe. Gerade mit der Signalisation, etwa der Steuerung der Lichtsignale, könne der Verkehrsfluss stark beeinflusst werden, sagte Roland Scheck (SVP, Zürich).
Der Vorstoss stiess auf der anderen Ratsseite auf Kritik. Die Bürgerlichen versuchten wieder einmal, im Kantonsrat die Verkehrspolitik der Stadt Zürich zurechtzustutzen, sagte Gabi Petri (Grüne, Zürich). Das Postulat gehe in Richtung Bevormundung der Städte Zürich und Winterthur, sagte Cyrill von Planta (GLP, Zürich). Und Judith Stofer (AL, Zürich) sagte, dass das Ziel der Bürgerlichen sei, Autofahrern freie Durchfahrt durch die Städte zu ermöglichen. «Das wollen diese Städte nicht.»
Offene Türen bei der Kantonsregierung
Der Regierungsrat zeigte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er hatte bereits im Zusammenhang mit dem Spurabbau am Zürcher Bellevue erklärt, dass der «Rechtszustand aus kantonaler Sicht grundsätzlich unbefriedigend» sei. Als Folge davon arbeitet die Volkswirtschaftsdirektion an einem Konzept, das aufzeigen soll, wie der Kanton «seine berechtigten Interessen an den Strassen mit überkommunaler Bedeutung in Zukunft wirkungsvoll einbringen kann». In diese Überprüfung werde auch das Anliegen des dringlichen Postulats einfliessen, sagte Regierungsrat Mario Fehr (SP) am Montag. Entschieden sei aber noch nichts.
Ärger in Winterthur
Hätte plötzlich der Kanton das letzte Wort, dann hätte dies grosse Konsequenzen auf die Städte Zürich und Winterthur. Aus der Stadt Zürich heisst es auf Anfrage: Man äussere sich nicht zu Kantonsratsvorstössen, sei aber offen für Gespräche mit dem Kanton. In Winterthur kommt der kantonsrätliche Verkehrsvorstoss hingegen schlecht an. Es werde nie geschätzt, wenn sich der Kanton zu stark in Gemeindeangelegenheiten einmische, ist die zuständige Stadträtin Barbara Günthard-Maier überzeugt. Nur die Gemeinden wüssten, was vor Ort wirklich nötig sei und hätten auch das kompetente Personal für neue Verkehrsregelungen.