Anfang Jahr wechselten die Geschwister Stefanini den gesamten Stiftungsrat aus, setzten damit den alten ab und sich selbst ein. Nun sagt die Eidgenössische Stiftungsaufsicht: So geht es nicht. In einer superprovisorischen Verfügung hat sie angeordnet, die im Handelsregister eingetragenen Änderungen bezüglich des Stiftungsrates rückgängig zu machen.
Somit bleibt der von Bruno Stefanini Ende Januar 2014 gewählte Stiftungsrat um Präsident Umit Stamm im Amt, wie die Stiftungsaufsicht gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigt.
«Ungenügende Rechtsgrundlage»
Der Kampf ums Stefanini-Erbe
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) begründet ihren Entscheid mit zwei hängigen Verfahren zur Änderung der Stiftungsurkunde.
Die Statutenänderung hatte vor über einem Jahr der bisherige Stiftungsrat beantragt. Diese Änderung würde es Stefaninis Kindern faktisch verunmöglichen, im Verwaltungsrat Einsitz nehmen zu können. Sie wehren sich darum gegen die Änderung.
In der Stiftungsurkunde ist bisher nämlich festgehalten, dass der Stifter die Mitglieder des Stiftungsrats bezeichnet. Falls dieser dazu nicht mehr in der Lage sei, komme die Befugnis primär seinen Nachkommen zu.
So lange der Streit um die Änderung der Stiftungsurkunde nicht entschieden sei, könne auch der Stiftungsrat nicht verändert werden, heisst es bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Wann die Aufsicht in diesem Streit entscheidet, konnte sie allerdings nicht sagen.