Der Kantonsrat musste entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft in der «Affäre Mörgeli» gegen die damalige Bildungsdirektorin Regine Aeppli wegen möglichem Amtsmissbrauch ermitteln darf. Dabei kam er zum Schluss, es gebe nicht genügend konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Alt-Regierungsrätin. Das Parlament lehnte deshalb das Ermächtigungsgesuch der Staatsanwaltschaft am 23. Februar 2015 ab und hob die Immunität von Regine Aeppli nicht auf.
Vorwurf: Verweigerung des rechtlichen Gehörs
Der inzwischen abgewählte Nationalrat Christoph Mörgeli ist der Meinung, er sei in diesem Verfahren von der zuständigen Kommission nicht angehört worden und er habe auch keine Einsicht in die Akten gehabt. Deshalb erhob er beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Kantonsrates. In der Affäre geht es um die Entlassung Mörgelis als Leiter des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich.
Das Bundesgericht kommt nun aber zum Schluss, dass der Rat nicht verpflichtet war, Christoph Mörgeli persönlich anzuhören oder ihm Einblick in die Akten zu geben. Der Rat habe die Argumente Mörgelis zur Kenntnis genommen und habe in einer öffentlichen Debatte über die Aufhebung der Immunität von Regine Aeppli entschieden. Damit sei den Ansprüchen von Christoph Mörgeli in diesem Verfahren genüge getan, urteilt das Beundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.