Objekt des Streits ist ein Provisorium, der dem Zürcher Universitätsspital 20 Jahre lang als Rochadefläche während der Gesamterneuerung dienen soll. Der Bau ist in einer Ecke des grossen Spitalparks geplant. Die Stadt Zürich verweigerte dem Kanton im Oktober 2013 die Baubewilligung aus denkmalpflegerischen Bedenken. Das Provisorium könne auch an einem alternativen Standort in der Nähe erstellt werden, hiess es damals.
Was bisher geschah
Der Zürcher Regierungsrat schaltete darauf das Baurekursgericht ein. Dieses gab dem Kanton Recht: Der vorgeschlagene Alternativstandort sei zu wenig an den Spitalbetrieb angebunden.
Doch noch Rekurs möglich
Nun hat der Stadtrat diesen Entscheid akzeptiert. Die Stadt setze auf die «laufende gute Zusammenarbeit mit Kanton, USZ, ETH und Universität im Rahmen der Hochschulplanung», teilte sie am Mittwoch mit.
Mit diesem Entscheid sind aber noch nicht alle Hürden aus dem Weg. Der Zürcher Heimatschutz hat noch bis Mitte September Zeit, um einen Rekurs einzulegen.