Jedes Jahr gibt der Kanton Zürich rund 700 Millionen Franken für die Verbilligung von Krankenkassenprämien aus. Das kantonale Einführungsgesetz zur Krankenversicherung schreibt dabei vor, dass mindestens 30 Prozent aller Versicherten und mindestens 30 Prozent Familien mit Kindern eine Prämienverbilligung erhalten sollen.
Dieses System soll nun angepasst werden. Neu sollen nur die tatsächlichen individuellen Ansprüche ausschlaggebend sein für den Anspruch auf Prämienverbilligung. «Jede Person soll nur einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens für die Krankenkasse verwenden müssen. Was darüber liegt, wird vom Kanton als Prämienverbilligung übernommen», so das Ziel der Zürcher Regierung.
Wer sparen kann, soll auch selber zahlen
Um dieses Ziel zu erreichen, plant die Zürcher Gesundheitsdirektion diverse Änderungen:
- Keine Prämienverbilligung für Personen mit viel Vermögen.
- Gewisse steuerrechtliche Abzüge (Einzahlung in Säulen 2 und 3a) werden bei einer Prämienverbilligung rückgängig gemacht.
- Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung zählt neu auch die Finanzkraft der Eltern.
- Auch bei einer Verbesserung des Einkommens soll künftig eine Meldepflicht gelten.
- Sozialhilfebezüger müssen zu günstigen Krankenkassen wechseln.
Diese Massnahmen seien keine Sparübung, sagt die Regierung. Das Geld, das dadurch frei wird, soll laut der Mitteilung der Zürcher Gesundheitsdirektion voll und ganz wieder zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden.
Diese Änderungsvorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.