Neben dem Grundsatzentscheid zu einer Strukturreform hätte sich die Schaffhauser Bevölkerung auch zu zwei konkreten Modellen äussern sollen: Den Zwang zu Fusionen einzelner Gemeinden oder - noch radikaler - die komplette Abschaffung der Gemeinden.
Erfolgreiche Stimmrechtsbeschwerde
Der Entscheid der Bevölkerung hätte jedoch keine direkten Auswirkungen gehabt. Die Abstimmung wäre rein konsultativ gewesen, hätte der Regierung aber gezeigt, welches Modell weiter verfolgt werden soll.
Genau dagegen wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, die das Bundesgericht nun gutgeheissen hat. «Damit haben wir nicht gerechnet», sagt der zuständige Regierungsrat Ernst Landolt zum «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die Regierung habe aus Lausanne eher positive Signale erwartet. Und Ernst Landolt findet immer noch: «Wenn wir die Bevölkerung schon fragen, ob wir die Strukturen verändern sollen, hätten wir gerne auch ein Signal gehabt, in welche Richtung es gehen soll.»
Das ist nun nicht mehr möglich. Ganz absagen muss die Regierung die Abstimmung allerdings nicht: Die Stimmbevölkerung kann im Mai jetzt aber nur den Grundsatzentscheid fällen, ob eine Strukturreform überhaupt angepackt werden soll oder nicht.