630 Franken - so hoch ist die Busse, die dem 28-Jährigen vor gut einem halben Jahr ins Haus geflattert ist. Der Mann hatte im Oktober 2013 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen. Diese Kundgebung war organisiert worden, um gegen den Polizeieinsatz an der Tanzdemo einen Monat früher zu protestieren. Im Gegensatz zur ersten Demo blieb es an der zweiten friedlich.
Streitpunkt Videoaufnahmen
Der Anwalt des Gebüssten stellte sich beim Prozess vor dem Winterthurer Bezirksgericht auf den Standpunkt, die Polizei habe die Demoteilnehmer illegal auf Video aufgenommen.
Solche Überwachungsbilder seien nämlich nur erlaubt, wenn die Sicherheit gefährdet sei oder die Polizei konkrete Anhaltspunkte für geplante Straftaten habe. Beides sei hier nicht der Fall gewesen.
Das Gericht erachtete die Videoaufnahmen aber als rechtmässig. Die Überwachung der Nachdemonstration sei angebracht gewesen, heisst es im Urteil. Damit bleibt der Mann wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration verurteilt. Seine Busse wurde aber auf 500 Franken reduziert.
20 identische Fälle
«Tanz dich frei» in Winterthur
Der Prozess vom Mittwoch war der erste von bis zu 20 identischen Fällen, die in den kommenden Monaten verhandelt werden. Sie alle betreffen Linksaktivisten, die vom Stadtrichteramt wegen Teilnahme an der «Tanz dich frei»-Nachdemonstration gebüsst wurden.
Noch nicht fertig aufgearbeitet sind die Vorfälle an der eigentlichen «Tanz dich frei»-Demonstration vom September 2013. Der Fall liegt immer noch bei der Staatsanwaltschaft. 35 Teilnehmende wurden wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, schwerer oder einfacher Körperverletzung oder Landfriedensbruch angezeigt.
Eine junge Frau, die durch Gummischrot am Auge verletzt wurde, erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Noch hängig ist auch die Untersuchung, ob die Polizisten bei diesem verhängnisvollen Gummischrot-Einsatz den Mindestabstand einhielten.