Am Anfang stand die Strafanzeige einer jungen Frau, die an der «Tanz dich frei»-Demo teilgenommen, und dabei eine schwere Augenverletzung erlitten hatte. Ihrer Ansicht nach wegen Gummigeschossen der Polizei. Die Winterthurer Staatsanwälte hatten jedoch darauf verzichten wollen, die Strafanzeige weiter zu verfolgen. Die Begründung: Es sei nicht erwiesen, dass die Verletzung von einem Gummigeschoss der Polizei verursacht worden sei.
Diesen Entscheid kritisierte das Zürcher Obergericht: Die Ermittler hätten den Fall nur ungenügend untersucht. Die Richter gaben somit der Frau Recht, die gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft rekurriert hatte. Das Obergericht stellt den Abklärungen somit ein schlechtes Zeugnis aus.
Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil
Durchgeführt wurden diese Abklärungen von der Stadtpolizei Zürich, die an der Demonstration nicht beteiligt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft akzeptiere den Entscheid und wolle die weiteren Ermittlungen so schnell wie möglich in Auftrag geben, sagt der leitende Staatsanwalt Rolf Jäger auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen».
Bei der unbewilligten «Tanz dich frei»-Demonstration im September 2013 wurden 93 Personen verhaftet, 11 wurden verletzt.