Das Gericht verurteilte den heute 23-jährigen Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu zehn Franken wegen «Schreckung der Bevölkerung». Davon sind 21 Tagessätze unbedingt. Damit korrigierte das Gericht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich leicht nach unten.
Eine Facebook-Drohung mit Folgen
Als ihm an seinem Geburtstag im März 2012 keiner seiner Facebook-Freunde gratulierte, kündigte der Schüler auf seinem Facebook-Profil an, dass er es allen zurückzahlen werde. Er werde alle vernichten. «Pow, Pow, Pow!» beendete er seinen Eintrag. Eine Mitschülerin, die die Statusmeldung las, informierte einen Lehrer. Dieser schaltete umgehend die Polizei ein. Der Beschuldigte musste für drei Wochen in Untersuchungshaft und wurde psychiatrisch begutachtet.
«Es war nur ein Witz»
Obschon ihn ein Experte als nicht gefährlich einstufte, leitete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Gegen einen Strafbefehl wehrte sich der Schüler vor Bezirksgericht. Dessen Urteil zog er ans Obergericht weiter. Bei seinem Eintrag habe es sich um einen Witz gehandelt, sagte der Angeklagte. Auch berief er sich auf seine künstlerische Freiheit. Er habe niemanden ängstigen wollen, beteuerte er.
«Mit dem Schlimmsten gedroht»
Für das Obergericht handelte es sich keineswegs um einen Witz. Auch stufte es die Botschaft als Nachricht an die Öffentlichkeit ein. Der Beschuldigte habe schwerste mögliche Folgen angekündigt. «Sie werden nicht bestraft, weil Sie die Drohung in die Tat umsetzen wollten, sondern weil Sie sie angebracht haben», sagte der Gerichtsvorsitzende.
Es ist ein Urteil, das enorme Auswirkungen auf die Verwendung von Facebook haben wird
Um den Tatbestand der «Schreckung der Bevölkerung» zu erfüllen, darf sich die Drohung nicht an einen definierte Kreis von Personen richten, etwa den Freundeskreis oder die Familie. Für das Obergericht bestünden nun Facebook-Freunde aus einer anonyme Masse, an die die Drohung gerichtet war, so Martino Mona gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»
Für Martino Mona ist die Vorstellung von Freundschaft, die das Obergericht verwendete, veraltet: Virtuelle Freundschaften seien eine andere Form der Freundschaft, die durchaus vergleichbar mit reellen Freundschaften sein könnten.