Mit zwei Strafbefehlen und einer Einstellungsverfügung hat die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland das Verfahren um einen tödlichen Unfall in einem Cevi-Lager von 2011 abgeschlossen. Wie sie am Montag mitteilte, ging es beim Verfahren um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Das Verfahren wurde gegen einen Cevi-Leiter, einen Hilfsleiter und eine Drittperson geführt. Der Unfall ereignete sich am 12. Juni in Oetwil an der Limmat ZH. Dort campierte eine Kindergruppe der Zürcher Cevi über die Pfingsttage. Einer der Höhepunkte des Lagers war eine rasante Fahrt mit einer selbst installierten Seilbahn. Die Strecke hatten die 13 Leiterinnen und Leiter ausgewählt. Sie war hundert Meter lang und führte vierzig Meter in die Tiefe.
Opferfamilie erleichtert über Abschluss des Verfahrens
Das Abenteuer endete tragisch: Nachdem ein paar Kinder die Fahrt problemlos absolviert hatten, versagte plötzlich die Sicherung: Ein achtjähriges Mädchen prallte praktisch ungebremst in einen Baum und erlitt tödliche Verletzungen. In einer kurzen Mitteilung zeigte sich die Familie des Opfers am Montag «erleichtert, dass das Verfahren abgeschlossen ist». Das Ganze sei sehr belastend gewesen.