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Gerichtszeichnung des Hauptangeklagten vor dem Zürcher Bezirksgericht
Legende: Der Hauptbeschuldigte bestreitet die Tat zwar nicht, spricht aber von Notwehr. Keystone

Zürich Schaffhausen Tötung vor Kaufleuten: «Höchst egoistisch»

Der Hauptangeklagte im Prozess um das Tötungsdelikt vor dem Zürcher Club Kaufleuten soll wegen Mord verurteilt werden. Das hat die Anklage vor dem Bezirksgericht Zürich verlangt.

Der knapp 23-jährige Hauptbeschuldigte bestreitet nicht, dass er nach einem Clubbesuch im Kaufleuten vor zwei Jahren sein Opfer mit elf Messerstichen niedergestochen hat. Trotzdem ist die Tat für Staatsanwalt Michael Scherrer unzweifelhaft als Mord zu qualifizieren. Der Beschuldigte sei «in höchst egoistischer, unsäglich prahlerischer Weise und in verletztem Machostolz» vorgegangen, führte er in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Zürich aus. Der Mann sei deshalb mit einem Freiheitsentzug von 20 Jahren zu bestrafen.

Die Aussagen des Beschuldigten seien ausserdem nicht sehr glaubwürdig. «Das Lügen ist ihm offenbar nicht wesensfremd», sagte Scherrer in seinem Plädoyer.

Täter sieht sich als Opfer

Am Dienstagmorgen hatte der Hauptangeklagte ausgesagt, er habe in einer Art Notwehr gehandelt. Warum er an jenem frühen Morgen nach einer durchgefeierten Nacht zugestochen habe, könne er heute nicht mehr sagen, so der Mann vor Gericht. Er sei betrunken gewesen und durcheinander, da er zuvor von den späteren Opfern verprügelt worden sei.

Hohe Strafen für Mitangeklagte

Zwei Kollegen des Täters mussten sich ebenfalls am Dienstag vor dem Gericht verantworten. Der eine soll dem Hauptbeschuldigten das Messer gebracht haben und damit die Tat erst ermöglicht. Für ihn forderte der Staatsanwalt einen Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zu Mord und eine Haftstrafe von fünf Jahren. Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte streitet ab, seinem früheren Schulfreund das Messer gegeben zu haben.

Der dritte Beschuldigte soll schliesslich eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten erhalten, weil er den Messerstecher mit dem Auto abholte und ihm damit zur Flucht verholfen haben soll.

Plädoyer der Verteidigung

Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Ivo Harb, verlangte eine 12-jährige Strafe wegen vorsätzlicher Tötung. Die Strafe solle ausserdem zugunsten einer Therapie aufgeschoben werden. Entgegen früherer Angaben will das Bezirksgericht Zürich das Urteil erst am Donnerstag bekannt geben.

Opfer wollte schlichten

Die tödliche Messerattacke geschah am frühen Morgen des 15. Juli 2012 vor dem Zürcher Club Kaufleuten. Der Hauptbeschuldigte hatte nach einer durchzechten Nacht zwei Brüder mit einem Butterfly-Messer angegriffen. Der eine hatte zuvor im Kaufleuten seinen Geburtstag gefeiert und erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Der andere überlebte schwer verletzt. Zur Tat war es gekommen, nachdem die Gruppe um das «Geburtstagskind» zunächst einen Streit des Beschuldigten mit anderen hatte schlichten wollen. Danach seien die beiden Gruppen in die Haare geraten.

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