Der brutale Überfall ereignete sich im Mai 2014. Zwei der vier mutmasslichen Täter drangen laut Anklage in die Wohnung des späteren Opfers in Winterthur-Töss ein. Die beiden anderen hielten an der Wohnungstüre Wache.
Einer der beiden Angeklagten soll das Tiefkühlfach des Kühlschranks geplündert haben - dort hatte das Opfer sein Marihuana aufbewahrt. Während einer der Männer mit 25 Gramm Marihuana wegrannte, soll der andere das Opfer brutal niedergeschlagen haben. Er soll den 53-jährigen unter anderem gewürgt, ihm mehrere Rippen gebrochen und ihn mit einem Fusstritt gegen das Gesicht traktiert haben. Darüber hinaus soll er die Szene auch noch mit dem Handy gefilmt haben. Der Mann blieb schliesslich wehrlos liegen und starb am anderen Morgen.
Prozess vor Bezirksgericht
Elf Jahre Gefängnis gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptverdächtigen eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren, wegen vorsätzlicher Tötung, Nötigung und Raubes. Ausserdem soll für den Mann eine stationäre Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen angeordnet werden (wird als «kleine Verwahrung» bezeichnet). Für seinen Komplizen fordert die Anklage 10 Monate plus 20 Monate bedingt wegen Nötigung und unterlassener Nothilfe.
Die Verteidigung fordert lediglich vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten. Seine Strafe soll der 23-Jährige nicht in einem Erwachsenen-Gefängnis absitzen, sondern in einer Einrichtung für junge Erwachsene. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet. Die beiden anderen Mittäter mussten sich vor der Jugendanwaltschaft verantworten.
Der Getötete war eine bekannte, aber auch eine umstrittene Figur. Als Hanf-Aktivist trat er mehrmals auch öffentlich in Erscheinung und nannte sich auch selbst «Hanf-Papst». 2010 hatte er sogar für den Winterthurer Stadtrat kandidiert.