Die sechsköpfige Familie lebt seit viereinhalb Jahren in Kilchberg und geniesst laut der Kirchenpflege «eine breite Unterstützung innerhalb der Gemeinde». Seit Anfang März steht jedoch fest, dass sie die Schweiz verlassen muss. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Rekurs gegen den Ausschaffungsentscheid abgelehnt.
Hinter die tschetschenische Familie geschart hat sich auch das Komitee «Hier zuhause», das von über 2600 Personen aus verschiedenen Regionen der Schweiz unterstützt wird.
Laut dem Komitee besteht nach wie vor die Gefahr, dass die Familie in Tschetschenien nicht sicher vor Verfolgung sein wird. Es stützt sich dabei auf einen Bericht von Amnesty International (AI).
Zwei gescheiterte Ausschaffungsversuche
Bereits zwei Mal hat die Polizei versucht, die Familie zwangsmässig auszuschaffen. Das Erlebnis des ersten Ausschaffungsversuchs am 17. September 2015 morgens um 4 Uhr habe die Familie – und nicht zuletzt die vier Kinder – schwer traumatisiert, schreibt die Kirchenpflege.
Der zweite unangekündigte Ausschaffungsversuch erfolgte vor wenigen Wochen. Die Polizei habe sich frühmorgens gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, schilderte Markus Vogel, Vizepräsident der Kirchenpflege, das Geschehen in der «Zürichsee-Zeitung». Die Familie sei aber nicht zu Hause gewesen.
Vorgaben nicht eingehalten
Die Kirchgemeinde erachtet dieses Handeln als willkürlich und wirft den Vollzugsbehörden vor, die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfüllt zu haben. Dieses habe nämlich die Anweisung gegeben, die Familie vorgängig psychologisch und medikamentös auf die Rückkehr in ihr Land vorzubereiten.
Der Ausweisungsentscheid der Behörden basiere auf einer «sehr positiven Sicht auf Tschetschenien». Die AI komme zu einer komplett anderen Einschätzung. Sicher sei, dass der Vater nach der Rückkehr um sein Leben fürchten müsse.
Die reformierte Kirche habe darum entschieden, der Familie ab sofort Kirchenasyl zu gewähren und sich so dafür einzusetzen, dass sie vor einer weiteren, noch härteren Rückschaffungsaktion geschützt sei.