Anfang Juni wurde die tschetschenische Familie aus Kilchberg nach Russland ausgeschafft. Ihr Asylgesuch war definitiv abgelehnt worden. Nun versucht es die Familie mit einem anderen Ansatz: Das neue Gesuch beruft sich laut dem Komitee, welches sich für die Familie einsetzt, auf die UNO Kinderrechtskonvention. Es besagt, dass das Zürcher Migrationsamt diese Konvention schwer verletzt haben soll.
Kinder nicht berücksichtigt?
Im ganzen Verfahren seien die Kinder nie angehört worden, was zwingend hätte passieren müssen, begründet der Anwalt der Familie das Gesuch. Ein Ausschaffungsentscheid müsse auch das Wohl der Kinder berücksichtigen. Das Zürcher Migrationsamt hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäussert.
Gesuch für die Schweiz einzigartig
Laut Komitee gibt es kein vergleichbares Gesuch in der Schweizer Rechtssprechung. Es falle in die Zuständigkeit des Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr. Fehr habe nun allen nötigen Ermessensspielraum.
Die Familie hatte vor fast fünf Jahren in der Schweiz um Asyl gebeten, weil der Vater der Familie in Tschetschenien gefoltert worden sei. Das jüngste Kind kam in der Schweiz zur Welt, die anderen Kinder gingen in die öffentliche Schule. 2014 lehnte das Bundesverwaltungsgericht das Asylgesuch der Familie in letzter Instanz ab.