Die Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hatten das Forum Flugplatz Dübendorf und sein Präsident, der Dübendorfer SVP-Gemeinderat Patrick Walder. Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Zürcher Kantonsrats von 2015 zur Teilrevision des kantonalen Richtplans. Dieser Beschluss bildet unter anderem die Grundlage für die Planung eines nationalen Innovationsparks auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf.
Der Park soll auf 70 der insgesamt 230 Hektaren des heutigen Flugplatzgeländes entstehen; der Rest des Areals soll allenfalls für die Zivilluftfahrt genutzt werden. Das Forum Flugplatz Dübendorf verlangte, dass die Teilrevision des Richtplans vom Stimmvolk zu genehmigen sei. Einen gleichlautenden Antrag hatte bereits die SVP-Kantonsratsfraktion gestellt, als das Geschäft letztes Jahr im Parlament behandelt wurde. Der Kantonsrat hatte den Antrag damals aber klar abgelehnt.
Referendum laut Gericht nicht zwingend
Das Forum begründete seine Beschwerde mit einem Artikel in der Zürcher Kantonsverfassung. Dieser sieht vor, dass Beschlüsse des Kantonsrats, die von grundlegender Bedeutung sind und langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben, dem fakultativen Referendum unterliegen.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dieser Verfassungsartikel nicht als Grundlage für eine Volksabstimmung dienen kann. Ein Referendum für Richtplanänderungen sehe das Zürcher Gesetz nämlich nicht vor. Ein solches Referendum sei nur dann zwingend, wenn mit Bauprojekten Weichen gestellt würden, die kein Zurück mehr gestatten, also etwa bei Atomanlagen. Ein Innovationspark gehöre nicht dazu.
Beschwerdeführer von Urteil enttäuscht
Das Forum Flugplatz Dübendorf ist vom Urteil enttäuscht. Man habe erreichen wollen, dass das Zürcher Stimmvolk beim «masslosen Innovationspark» mitreden dürfe. Das Bundesgericht habe dies nun verwehrt. Für problematisch hält das Forum vor allem die massive finanzielle Belastung und das «Zubetonieren der grössten zusammenhängenden Grünfläche im Kanton Zürich».
Beim Kanton will man den Entscheid des Bundesgerichts nicht kommentieren. Man verfolge die Planung des Innovationsparks nun weiter. Der Gestaltungsplan wird dann öffentlich aufgelegt, Rekurse sind möglich. Im Übrigen ist die Zukunft des Restareals noch ungewiss: Der Bund will eine zivilaviatische Nutzung, der Kanton und die Anliegergemeinden wehren sich dagegen. Der Ball liegt beim Bundesrat.