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Zürich Schaffhausen Überbauung «Ringling»: Genossenschaften bleiben dran

Das Bundesgericht hat die Baubewilligung für die geplante Überbauung «Ringling» in Zürich-Höngg aufgehoben. Es gibt damit den Rekurrenten Recht, die sich jahrelang gegen das Projekt gewehrt haben. Die betroffenen Baugenossenschaften sind konsterniert, wollen aber neue Lösungen suchen.

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass sich der Bau «in keiner Weise» in das Ortsbild eingliedere. Es bestehe auch keine Beziehung zur baulichen oder landschaftlichen Umgebung. Das Projekt falle klar aus dem Rahmen der in der Umgebung üblichen Bauten.

Für die betroffenen Baugenossenschaften ist das Verdikt aus Lausanne ein Schock. «Wir sind überrascht und bedauern das Urteil», sagt Peter Seidler, Präsident der Genossenschaft Sonnengarten, die wesentlich am Projekt beteiligt war. Und Felix Bosshard, Präsident der Genossenschaft GBMZ – sie hätte 40 Prozent der Nutzfläche bebaut – ergänzt: «Das Bundesgerichtsurteil steht diametral im Gegensatz zu den vorherigen Urteilen des Verwaltungsgerichts und des Baurekursgerichts.»

Ich kann mir vorstellen, dass wir nochmals von vorn anfangen.
Autor: Felix Bosshard Präsident Baugenossenschaft BGMZ

Die Genonssenschaften geben das Projekt allerdings nicht ganz auf. Man müsse wohl einfach nochmals von vorn anfangen und nach anderen Möglichkeiten einer Überbauung suchen, meint Felix Bosshard gegenüber dem «Regionaljournal». Und es brauche wohl nochmals einen entsprechenden Wettbewerb. Vorher allerdings wolle man die Sachlage untereinander und mit der Stadt Zürich nochmals besprechen.

Rekurrenten waren stärker

Das Bundesgericht stützt mit seinem Urteil die Kritik der über 80 Beschwerdeführer. Diese monierten, das Projekt erdrücke die bestehende Siedlung und nehme auf diese keine Rücksicht. Es handle sich um eine grossvolumige, geschlossene und verbundene Bebauung. Die Umgebung sei jedoch kleinteilig, offen und unterbrochen. Dass sie Recht erhalten haben, freut die Gegner des Projekts, allen voran Jean Bollier, der mit seiner Interessengemeinschaft 10 Jahre gekämpft hat: «Der Kampf war lang, wir werden gebührend feiern.»

Das Urteil kommt unerwartet

Das Urteil ist aber nicht nur ein Triumph für die Rekurrenten und eine Ohrfeige für die Bauherrschaft, sondern auch eine Schlappe für die Zürcher Bausektion: Diese hatte im Januar 2013 die Baubewilligung erteilt; und sowohl das Baurekursgericht als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen die Rekurse beziehungsweise die Beschwerden dagegen ab. Der Entscheid des Bundesgerichts erwischt die Stadt auf dem falschen Fuss: «Das Urteil kommt unerwartet in Form und Heftigkeit», sagt der Sprecher des Hochbaudepartementes, Matthias Wyssmann. Man habe deshalb auch keinen Plan B.

Verdichtetes Bauen weiterhin möglich?

Beim Stadtzürcher Hochbaudepartement wirft das Urteil auch Fragen auf – Fragen nach den Konsequenzen. «Bedeutet das Urteil etwas fürs verdichtete Bauen? Wir haben einen Auftrag, Platz für 80'000 zusätzliche Personen zu schaffen», sagt Matthias Wyssmann. Er befürchtet, dass das Bundesgerichts-Urteil dem verdichteten Bauen weitere Hürden in den Weg legt, hofft aber darauf, dass es ein Einzelfall bleibt.

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«Ringling» – was genau geplant war

Das Projekt sah auf einer Fläche von rund 30'000 Quadratmetern eine ringförmige Wohnsiedlung mit Innenhof vor. Das als «Ringling» bezeichnete Gebäude sollte eine ununterbrochene Fassadenlänge von rund 650 Metern aufweisen, die geplante Höhe zwischen 18 und 25 Metern betragen. Neben 277 Wohnungen waren ein Quartier- und Jugendtreff, ein Kindergarten und -hort, ein Laden und ein Quartierplatz vorgesehen.Das Land gehört der Stadt Zürich. Es wurde der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft GBMZ, der Baugenossenschaft Sonnengarten und der Stiftung Alterswohnungen Zürich im Baurecht übertragen.

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