Nachdem er das schriftlich begründete Urteil studiert hat, ist Staatsanwalt Hans Maurer zum Schluss gekommen, das Urteil gegen Ulrich Schlüer nicht weiterzuziehen. Er habe sich überzeugen lassen, dass seine Chancen, eine Verurteilung zu erreichen, gering seien.
Hans Maurer hatte eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung und eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken gefordert. Noch nicht sicher ist, ob auch ein Privatkläger den Fall ruhen lassen will. Dieser hatte Prozessentschädigung und Genugtuung von insgesamt rund 11'000 Franken gefordert.
Grenze des Strafbaren nicht überschritten
Der Vorwurf der Rassendiskriminierung geht zurück auf einen Beitrag Schlüers vom Juli 2012 im öffentlich zugänglichen Internet-Bulletin des Vereins sifa, dessen Geschäftsführer er ist. Er berichtete über eine Schlägerei vor der Asylunterkunft in seinem Wohnort Flaach.
Aufgrund der drastischen Ausdrücke, die er dabei verwendete, habe Schlüer mit einer Anzeige rechnen müssen, erklärte das Gericht. Die Grenze zum Strafbaren habe er aber nicht überschritten.