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Eine Patientin erhält ein Narkosemittel für eine Operation über eine Atemmaske
Legende: Die Übergriffe sollen nach der Anästhesie, im Aufwachraum, passiert sein, hält die Anklage fest. Symbolbild: Keystone

Zürich Schaffhausen Unispital: Pfleger wehrt sich gegen Schändungs-Vorwürfe

Der 47-jährige Angeklagte hat beim Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht das Schlusswort genutzt, um sich zu verteidigen. Er bezeichnete das ganze Verfahren als einseitig. Der ehemalige Pfleger am Universitätsspital Zürich wird beschuldigt, im Aufwachraum elf Frauen unsittlich berührt zu haben.

Am Mittwochmittag ist die Verhandlung vor dem Bezirksgerichts Zürich mit dem Schlusswort des Angeklagten zu Ende gegangen. Dabei übte er harsche Kritik an der Untersuchungn der Staatsanwaltschaft. Zum konkreten Vorwurf der Schändung äusserte sich der zweifache Vater wie schon am ersten Prozesstag nicht. Dafür sprach sein Verteidiger umso länger. Nach seiner Darstellung hat die Staatsanwältin den Frauen die Übergriffe regelrecht eingeredet.

Die Staatsanwältin stufte die Anschuldigungen der Frauen dagegen als glaubwürdig ein. Sie verlangt eine Verurteilung wegen Schändung und hat dafür vier Jahre Gefängnis und ein fünfjähriges Berufsverbot beantragt.

Wehrlos dem Täter ausgeliefert

Der Beschuldigte habe die Situation der Frauen ausgenutzt. Gemäss Anklage hat der Pfleger die Frauen an der Brust berührt, ihnen zwischen die Beine gefasst und mit ihren Händen sein Geschlecht angefasst, während sie aus der Narkose aufgewacht sind. Die elf Geschädigten seien aufgrund der Müdigkeit und der Schmerzen nicht in der Lage gewesen, sich gegen die Übergriffe zu wehren, sagte die Staatsanwältin vor Gericht.

Die Übergriffe sollen zwischen 2008 und 2011 passiert sein und kamen ans Licht, weil eine Frau den Pfleger angezeigt hatte.

Der Mann, der seit September 2011 im Gefängnis sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Er sei unschuldig und habe seine Arbeit immer professionell gemacht, beteuerte er schon am ersten Verhandlungstag.

Gutachten: Keine Phantasien

Sein Anwalt verwies in seinem Plädoyer zudem darauf, dass Betäubungsmittel sexuelle Phantasien auslösen könnten. Tatsächlich gab es im Ausland deswegen schon verschiedentlich Rechtsfälle. Ein Gutachten im aktuellen Fall aus Zürich kam jedoch zum Schluss, dass die Frauen nicht phantasiert hätten. Sie seien wegen der Narkose zwar noch schwach und wehrlos gewesen, aber geistig präsent.

Ein Urteil steht noch aus. Das Bezirksgericht Zürich will es am 19. Dezember eröffnen.

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