Im Januar 2014 wird ein Kinderbetreuer zu 13 Jahren Haft verurteilt: Er hat in einer privaten Kinderkrippe im Zürcher Oberland Kinder sexuell misshandelt. Nun deckt die «Neue Zürcher Zeitung» auf, dass der Mann an einer früheren Arbeitsstelle bereits entlassen worden war, weil er auf den Krippen-Computer Kinderpornobilder heruntergeladen hatte. Die damalige Chefin hatte allerdings niemanden über die Gründe informiert. So konnte er schon bald eine neue Stelle antreten.
Erika Haltiner von der Präventionsstelle Limita erklärt dies im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» damit, dass die Krippenleitungen in solchen Situationen oft überfordert seien: «Es gibt eine Hemmschwelle. Viele wissen aus Unwissen nicht, was tun und die Informationen versickern. Kinder und Eltern wären aber darauf angewiesen, dass diese Informationen weitergeleitet werden.»
Beschränkte Möglichkeiten der Krippenaufsicht
Die Stadt Zürich hat unter anderem für solche Fälle eine Krippenaufsicht geschaffen. Diese kann allerdings nur aktiv werden, wenn ihr Verdachtsfälle gemeldet werden. Dies sei zum Teil frustrierend, bestätigt der Leiter der Krippenaufsicht, Felix Schöpfer: «Ich kann nicht Informationen beschaffen, wenn ich nicht weiss, wo sie sind. Aber sobald wir Kenntnis haben, können wir handeln. Und dann handeln wir auch!»
Im Schweizer Parlament wird zurzeit darüber diskutiert, eine schwarze Liste für Kinderbetreuer einzuführen. Auf dieser Liste soll landen, wer sich an Kindern vergriffen hat – und soll nicht mehr mit ihnen arbeiten dürfen.