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Zürich Schaffhausen Urteil gegen FCZ-Fackelwerfer verschärft

Das Zürcher Obergericht verurteilt einen FCZ-Fan zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Der Mann hat beim Zürcher Fussballderby vor zwei Jahren eine Fackel in den GC-Gästesektor geworfen.

Für das Zürcher Obergericht ist klar: Brennende Fackeln in eine Zuschauermenge werfen, ist versuchte schwere Körperverletzung. Damit urteilt das Obergericht schärfer als das Zürcher Bezirksgericht letztes Jahr. Dieses hatte den Mann wegen Gefährdung des Lebens verurteilt - ein Straftatbestand, der nur mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Für versuchte schwere Körperverletzung liegt der Strafrahmen bei bis zu 10 Jahren Gefängnis.

Das Strafmass blieb dennoch bei zwei Jahren bedingt, weil die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts eingelegt hatte. Das Obergericht konnte deshalb keine höhere Strafe verhängen, als es das Bezirksgericht getan hatte.

Verantwortlich für Spielabbruch

Der FCZ-Anhänger hatte beim Zürcher Derby vom 2. Oktober 2011 kurz vor Schluss eine Pyro-Fackel in den dicht gedrängten GC-Fan-Sektor geworfen. Die über 1500 Grad heisse Fackel traf einen Fan an der Schulter und verletzte diesen leicht. Das Fussballspiel wurde rund eine Viertelstunde vor Schluss abgebrochen.

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