Bis vor drei Jahren hatte diese Regelung bereits gegolten: Ein Teil der Zürcher Gemeinden leitete die Liste ihrer Neuzuzüger an die Kantonspolizei weiter, diese glich die Liste dann mit der Fahndungsdatenbank ab. Damit wollte die Polizei vor allem Kriminelle aufspüren, die durch die lockeren Kontrollen des Schengenraums geschlüpft waren. Der Zürcher Datenschützer setzte dieser Praxis ein Ende. Begründung: Es fehle die Erlaubnis im Gesetz. Der Zürcher Kantonsrat hat nun nach einer ersten Beratung die Erlaubnis erteilt.
Mit Kanonen auf Spatzen schiessen?
Die bürgerliche Seite argumentierte mit den Fahndungserfolgen in der Vergangenheit: «Es konnten Straftäter eruiert und Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden», sagte Hans-Peter Amrein von der SVP. «Das wollen wir wieder ermöglichen.»
Besorgt zeigte sich die linke Minderheit im Zürcher Kantonsrat. Man stelle damit grundsätzlich alle Neuzuzüger unter Generalverdacht. Ausserdem führe es zu einem beträchtlichen Mehraufwand, der sich nicht lohne: «Der Sicherheitsgewinn ist marginal, das bestätigt sogar die Kantonspolizei», meinte etwa Davide Loss von der SP.
Noch ist das Gesetz nicht beschlossene Sache. Die Schlussabstimmung im Kantonsrat steht noch aus. Ausserdem überlegen sich die linken Parteien, das Referendum zu ergreifen.