Der Statthalter des Bezirks Zürich hat entschieden, dass die Strassenprostitution im Niederdorf auf täglich 4 Stunden beschränkt werden kann. Er hat eine Beschwerde aus dem Milieu abgewiesen. Der Schutz der Anwohner sei in diesem Fall wichtiger als die Wirtschaftsfreiheit. In einem Gebiet mit einem Wohnanteil von 60 Prozent liege es auf der Hand, dass die Anwohner geschützt werden müssten, erklärt Statthalter Hartmuth Attenhofer im Interview mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Die Wirtschaftsfreiheit werde von der Einschränkung aber ohnehin nicht tangiert. In der Allmend und in den Sexboxen in Altstetten stünden den Prostituierten Standplätze zur Verfügung, bei denen das Geschäft von 19 bis 5 Uhr erlaubt sei.
Fünf Frauen aus dem Milieu wehrten sich
Der Zürcher Stadtrat hatte im März 2013 beschlossen, die Strassenprostitution im Niederdorf solle auf die Zeit zwischen 22 und 2 Uhr eingeschränkt werden. So sollen Anwohner und Gewerbetreibende geschützt werden, die sich seit Jahren über laute und aggressive Anmache von Prostituierten sowie Lärm von Gaffern beklagen. Bis heute dürfen Prostituierte zwischen Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai von 19 Uhr bis morgens um 5 Uhr ihrem Geschäft nachgehen.
Milieu-Anwalt Valentin Landmann setzte sich sogleich gegen die Einschränkung der Arbeitszeit von zehn auf nur noch vier Stunden zur Wehr. Der Entscheid des Stadtrates sei eine «unverhältnismässige Massnahme» und ein «Eingriff in die Gewerbefreiheit». Im Namen einer «direkt betroffenen Person» legte er Rekurs beim Statthalteramt ein. Vier weitere Betroffene schlossen sich der Einsprache an.
Vorerst keine Einschränkung
Wie Anwalt Valentin Landmann auf Anfrage bestätigte, wird er den Fall vor das Zürcher Verwaltungsgericht ziehen. Für die lärmgeplagten Anwohner wird sich somit noch längere Zeit nichts ändern.