Bauen ist für die Gemeinden rund um den Flughafen eine unsichere Sache. Unklar ist bis heute, wo neue Häuser gebaut werden dürfen und wo nicht. Die Teilrevision des kantonalen Richtplans soll deshalb Rechtssicherheit bringen. Unter anderem durch das neue Element der sogenannten Abgrenzungslinie.
Sowohl im SIL-Objektblatt des Bundes wie auch im kantonalen Richtplan werden Abgrenzungslinien festgelegt. Sie umfassen jene Gebiete, die massgebliche vom Fluglärm betroffen sind. Und sie sollen für die Flughafengemeinden Rechtssicherheit im Baubereich schaffen.
Wirkung umstritten
Ob diese Ziele mit der Teilrevision des Richtplans erreicht werden, ist bei den Parteien jedoch umstritten. So schreiben die Grünliberalen in einer ersten Stellungnahme: Das Ziel der Rechtssicherheit sei gescheitert, wenn es keine
Garantien dafür gebe, dass ein ausserhalb der Abgrenzungslinie liegendes Grundstück «übermorgen nicht plötzlich innerhalb der Abgrenzungslinie zu liegen kommt und dann doch nicht mehr überbaut werden darf».
Und in der Stellungnahme der Grünen heisst es: «Wenn die Abgrenzungslinie beim ersten Husten des Bundes (im SIL) widerstandslos angepasst wird, ist sie nichts wert».
Gleichgewicht herstellen
Positiv äussert sich die FDP. Die freisinnige Kantonsrätin Carmen Walker Späh sieht in der Vorlage «einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für alle», wie sie dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagte. Die Richtplan-Revision strebe nach einem Gleichgewicht zwischen dem Fortbestand des Flughafens, der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden und dem Lärmschutz der Bevölkerung.