Das Polizeigesetzt des Kantons Zürich erlaubt der Polizei seit dem 1. Juli 2009, Personen für maximal 24 Stunden von einem Ort wegzuweisen. Gedacht ist die Wegweisung als zusätzliches Mittel, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Wegweisungen aus ganz verschiedenen Gründen
In belasteten Gebieten wie etwa der Bäckeranlage im Kreis 4 oder an der Ecke Militär/Langstrasse habe sich das Instrument in der Stadt Zürich bewährt, sagte Polizeivorsteher Daniel Leupi in seiner Bilanz vor den Medien. Anlass sind unter anderem Drogendelikte und «potenzielle Szenebildung». Aber auch illegale Prostitution und die Belästigung von Personen durch Alkoholisierte.
Dennoch sieht der Stadtrat die Gefahr, dass Wegweisungen zu schnell, zu häufig oder an zu vielen Orten ausgesprochen werden. Stadtrat Daniel Leupi hat die Stadtpolizei deshalb angewiesen, das Instrument grundsätzlich zu prüfen. Diese Überprüfung soll zeigen, in welchen Fällen eine Wegweisung sinnvoll ist.