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Zürich Schaffhausen Weiningen geht vor Bundesgericht

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach: Getreu diesem Motto hat die Gemeindeversammlung von Weiningen einem Kompromiss zugestimmt. Weiningen begnügt sich mit einer 100 Meter langen Einhausung am Gubrist, geht für eine Verschiebung des Autobahnanschlusses aber vor Bundesgericht.

Keine andere Schweizer Gemeinde hat so viel Autobahninfrastruktur auf ihrem Gemeindegebiet wie Weiningen. Das Winzerdorf am Westportal des Gubristtunnels kämpft deshalb seit bald sechs Jahren für einen verträglichen Ausbau der Zürcher Nordumfahrung. Weiningens Forderung nach einer 270 Meter langen Überdachung der geplanten dritten Gubriströhre und nach einer Verschiebung des neuen Autobahnanschlusses stiess beim Bund vorerst auf taube Ohren. Erst das Bundesverwaltungsgericht sprach Weiningen dann immerhin eine 100 Meter lange Überdachung zu – aber nichts mehr.

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Weiningen geht vor Bundesgericht (9.5.2014)
02:03 min
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Ja zu Kompromiss

Sollte man den gesamten Fall also ans Bundesgericht weiterziehen? Der Weininger Gemeinderat bezweifelte dies und schlug seinen Bürgerinnen und Bürgern einen Kompromiss vor: sich mit der 100-Meter-Überdachung begnügen und nur noch für die Verschiebung der neuen Kreuzung weiterkämpfen. Die Gemeindversammlung hat diesem Antrag nach etlicher Skepsis nun deutlich zugestimmt.

Nichts zu verlieren

Mit dem Weiterzug seiner Forderung nach einer 270-Meter-Einhausung hätte Weiningen kaum Chancen gehabt, da eine solche gemäss Bund nicht machbar ist. Sollte das Bundesgericht zur Verschiebung des neuen Anschlusses Nein sagen, will sich der Gemeinderat zumindest für eine Optimierung der geplanten Lösung einsetzen. «Nach unserer Einschätzung haben wir eigentlich nichts zu verlieren», sagt deshalb der Weininger Gemeindepräsident Hanspeter Haug.

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